Das Image eines Unternehmens spielt eine große Rolle, möchte es im War for Talents mithalten. Um die besten Bewerberinnen und Bewerber anziehen und einstellen zu können, muss das Unternehmen innovativ und modern wahrgenommen werden. Mitarbeiter wollen sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen und nicht nur als „Ressource“ betrachtet werden. “Employer Branding” heißt hier das Stichwort. Unternehmen versuchen möglichst gut bei ihren Wunsch-Mitarbeitern anzukommen.
Dies ist der Grund, weshalb Programme zur Steigerung des Mitarbeiterwohlbefindens zunehmend an Popularität gewinnen. So bieten viele Unternehmen beispielsweise kostenlose Obstangebote oder vergünstigte Mitgliedschaften in Fitnessclubs. Doch verfehlen diese Maßnahmen nicht haarscharf ihr eigentliches Ziel?
Sollten Unternehmen nicht für eine möglichst gesunde Arbeitsumgebung sorgen, anstatt ihre Mitarbeiter zu möglichst gesundem Verhalten außerhalb ihrer eigentlichen Arbeitstätigkeit zu motivieren?
Ja! Es ist richtig: In den meisten Unternehmen wird genau darauf geachtet, dass an den Arbeitsplätzen die Anforderung aus Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung eingehalten werden. Denn nach §§ 3 und 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber den Arbeitsplatz so einzurichten, dass seine Beschäftigten keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. So hat er beispielsweise die Pflicht, in regelmäßigen Abständen mit einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die Arbeitsplätze ausreichend beleuchtet sind.
Den meisten Unternehmen ist jedoch nicht klar, dass es sich hierbei lediglich um Mindestanforderungen handelt und nicht Arbeitsplatzbedingungen gefordert werden, die auf die eigenen Mitarbeiter maximal gesundheits- und leistungsfördernd wirken. Doch genau hier ist in den meisten Unternehmen ein enormes verstecktes Potential vorhanden. So führt beispielsweise eine optimale Beleuchtungsstärke, neben positiven Auswirkungen auf Gesundheit, Wohlbefinden und Aufmerksamkeit zu messbaren Ergebnissen, wie einer höheren Arbeitsleistung, weniger Fehlern und Ausschuss, höherer Sicherheit, weniger Unfällen und zu geringeren Ausfallzeiten.
Professor Wout Van Bommel illustriert dies in einer Studie eindrucksvoll. In einer industriellen Umgebung (mittelschwere visuelle Tätigkeit) wurde der mögliche Produktivitätsanstieg als Folge eines verbesserten Beleuchtungsniveaus untersucht. Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der Ergebnisse jeweils ausgehend vom vorgeschriebenen Mindestbeleuchtungsniveau 300 Lux: